Zitat:
Verpflichtung des Teilnehmers:
.... Ich versichere, dass ich keinerlei Rechtsansprüche und Forderungen an den Veranstalter
oder Ausrichter, sowie dessen Helfer oder Beauftragte, alle betroffenen Städte und Gemeinden und sonstigen Personen oder Körperschaften
stellen werde, soweit nicht Haftpflichtversicherungsansprüche bestehen. Das Startgeld wird nicht eingezogen, wenn meine Meldung nicht
angenommen werden konnte. Hiermit erkenne ich die Wettkampfbestimmungen der Ausschreibung und den Haftungsausschluss an.
Datenerhebung
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Die obige AGB des Veranstalters ist bezüglich der Haftungsfreistellung null und nichtig. Sowas gehört wirklich abgemahnt und ich bin kein Freund der Abmahnfreaks. Wenn der Balboa hier mitliest, dann sollte er schleunigst seine AGB überarbeiten.