Zitat:
Zitat von Voldi
Ich weiss nicht wie das im schweizer Verkehrsrecht geregelt ist. Aber in Deutschland ist es IMHO egal ob Rad oder Auto. Die Strafe für Alkohol im Strassenverkehr ist die gleiche.
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Mit dem Unterschied, dass du als Fahrerlaubnisbesitzer diese uU. abgenommen bekommst, was dir als Nichtbesitzer nicht passieren kann.
TriSt