zu 1) Der Name dürfte in dem Beispiel (noch Ermittlungsstadium) in der Presse nicht genannt werden.
zu 2) Beim
Strafverfahren findet die Akteineinsichtsverweigerung der Gerichtsakte für den Beschuldigten in DE teilweise noch statt. (Wird in Kopien ausgehändigt, nicht original). Das Vorgehen verstösst gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.
Näheres bei Wikipedia
Es gibt wohl ein Privatführungszeugnis, das direkt dem Antragsteller ausgehändigt wird.
zu 3) Gehen solche Kommentare in eine allgemeine Datensammlung ein, jeweils unabhängig vom konkreten Zweck, finde ich diese Datensammlerei (über die Regierungen der Welt) übertrieben. Ausserdem hatten 2,5 Millionen schon auf die Daten Zugriff u. wenige, ca. 8 % der Daten daraus, waren als streng geheim klassifiziert.
-qbz