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Zitat von qbz
Erschiene jemand auf diese Weise in der Zeitung, wie Du schreibst (Kinderschänderbeispiel), käme auf diese bestimmt eine ordentliche Summe Schadensersatz zu.
Bei staatlichen Vorgängen haben die Betroffenen ausserdem ein Akteneinsichtsrecht über alles, was sie betrifft.
Unterzeichnet Angelika Merkel in einem Bericht an X in ihrem Ministerium "Minister A. ist inkompetent" handelt sie als Bk.
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1) Kommt drauf an wie der Artikel geschrieben ist. Steht da "gegen xy wird aufgrund folgender Dinge ermittelt" ist das ja häufig die Wahrheit. Wer liest da noch die kleine Randnotiz "war doch nix".
2) Nö, die Akteneinsicht hast du oft nicht. Du bekommst weder Gerichtsakten zu Gesicht (nur dein Rechtsanwalt) noch bekommst du ein vollständiges Führungszeugnis ausgehändigt (wird nur direkt an Behörden verschickt).
3) Und? Minister A ist inkompetent ist u.U. ein wichtiger Hinweis für weitere Vorgänge und kein Kommentar der für die Öffentlichkeit bestimmt ist. Sowas steht als Beispiel auch in meinen Kundendaten. Mit Herrn XY in Firma y besser nicht reden, der hat keine Ahnung. Wenn das dann gleich Herr Z anrufen. Da steht im nächsten Brief an den Kunden auch nicht "bitte nur an Z, XY ist inkompetent". Und es wäre ziemlich blöd wenn diese internen Vermerke rauskommen, auch wenn sie für die tägliche Arbeit durchaus wichtig sein können.