zu 1) Natürlich versuche ich, auch die Medien kritisch zu sehen und weiss, dass viele Schmierenblätter mit Crime, Blood and Sex ihr Geld machen. Aber weder das Video noch die Depeschen wurden verkauft an Wikileaks. Einige Zeitungen hätten bestimmt Unsummen für das Video aus dem Irak-Krieg bezahlt.
Erschiene jemand auf diese Weise in der Zeitung, wie Du schreibst (Kinderschänderbeispiel), käme auf diese bestimmt eine ordentliche Summe Schadensersatz zu.
zu 2) Ich würde zwischen Notizen (die man für die Arbeit braucht, z.B. ein Gespräch) unterscheiden, die man oft nur der Bequemlichkeit halber in einen offiziellen Vorgang abspeichert, und den für die Vorgangsabwicklung absolut notwendigen Dinge, die zu dokumentieren sind. Die meisten würden vermutlich im Justizfall bestimmte Feststellungen, Eindrücke, Kommentare nie in der Akte drin lassen, sondern vorher rausnehmen, löschen oder je nach Nutzen im Streitfall entscheiden.
Ausserdem werden die Daten für einen bestimmten, konkreten Zweck erhoben und aufbewahrt (Verkäufe ?) und nach bestimmten Fristen oder auf Wunsch von Betroffenen gelöscht. Bei staatlichen Vorgängen haben die Betroffenen ausserdem ein Akteneinsichtsrecht über alles, was sie betrifft.
zu 3) Sagt Angelika Merkel ihrem Therapeuten, Pfarrer oder Mann: "A. ist inkompetent, was soll ich tun?" stehen Therapeuten u. Pfarrer unter Schweigepflicht (Strafgesetzbuch), und sie handelt als privater Mensch. Es gilt die sog. "informationelle Selbstbestimmung." Ich würde eine Veröffentlichung nie gutheissen.
Unterzeichnet Angelika Merkel in einem Bericht an X in ihrem Ministerium "Minister A. ist inkompetent" handelt sie als Bk. Und nur um letzteres geht es doch um die Diskussion bei Wikileaks.
Die Erschiessung der Irakis u. des Reporters durch den Hubschrauber sollte ein unabhängiges Gericht klären, was aber erst geht, wenn nichts (wie das Video) vertuscht wird.
-qbz
Geändert von qbz (30.11.2010 um 22:05 Uhr).
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