Zitat:
Zitat von aussunda
Hätte ich kein Problem damit. Zumal ich auch mit dem Rad überall durch den Wald pflüge.
Wißt Ihr eingentlich daß, wenn ihr auf Flurbereinigungswegen unterwegs seid und so ein Schild seht
http://t3.gstatic.com/images?q=tbn:s...hutzgebiet.JPG
daß man da nicht fahren darf? Auch nicht mit dem Rad.
Könnte aber auch nur gefährliches Halbwissen sein. :-)
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Ja, das ist Halbwissen.
Du darfst in Naturschutzgebieten die Wege nicht verlassen, auch nicht als Fußgänger.
Aber Du ja überall durch den Wald pflügst, interessiert es Dich vielleicht, dass das nicht erlaubt ist.
Geregelt wird es durch die Landeswaldgesetze. In Hessen zum Beispiel darfst Du nur auf Wegen fahren, die mindestens 2 m breit sind.