Zitat:
Zitat von HendrikO
Zumutbar bedeutet, daß man den Weg - ggf. mit angepaßter Geschwindigkeit - befahren kann. Unzumutbar ist er also dann, wenn auch angepaßte Geschwindigkeit nichts bringt, weil er zugeparkt, im Winter nicht geräumt, voll mit rutschigem Laub (streitig), voller Fußgänger, Scherben u.s.w. ist.
Außerdem muß er wirklich parallel zu der Straße verlaufen, die man befahren möchte. In Dresden gibt es bspw. Radwege, die dann rechts abbiegen und einem nicht ermöglichen, dem Straßenverlauf geradeaus weiter zu folgen. Hier darf man rechtzeitig vorher - also dort, wo es ohne absteigen möglich ist - auf die Straße wechseln.
Kein Argument zur Straßenbenutzung ist leider, wenn man den Radweg aufgrund seiner Beschaffenheit nur mit 15 km/h befahren kann.
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Hört sich vernünftig und mit gewissen Einschränkungen selbst für's Rennrad machbar an.
Ist das Deine eigene Auslegung oder gibt's das irgendwo "rechtsverbindlich" - also als Grundsatzurteil oder so nachlesbar ?