Zitat:
Zitat von FinP
„Radwege ohne Benutzungspflicht“ sind fahrbahnbegleitend und baulich angelegt und nach außen erkennbar für die Benutzung durch den Radverkehr bestimmt, aber nicht mit einem Verkehrszeichen beschildert. (So formuliert Wiki das schön).
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Also darf ich alles benutzen, was ich theoretisch befahren könnte und es mir nicht durch ein anderes Schild (wie das blaue "Fußweg-Schild") verboten ist und nicht auf den ersten Blick nach einer Straße aussieht. Und die Straße darf ich ja sowieso benutzen, wenn es dort keinen benutzungspflichtigen Radweg gibt.
Letzten Endes bleibt alles beim Alten: Als Radfahrer fährt man da, wo man es für richtig hält und wenn man angehalten wird, versucht man sich rauszureden und kann jetzt noch damit drohen, dass man den Kollegen der Verwaltung eine Runde Feuer unterm Hintern machen werde. Vielleicht gibt dann irgendwann die Verwaltung eine Anweisung raus, dass die Polizei mal damit aufhören solle, weil da soviel unnötige Arbeit rauskommt und am Ende das Schild abgebaut werden muss

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