Zitat:
Zitat von kowolff
nicht für Rennräder, bei denen es sich per Definition um ein Sportgerät handelt
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Ein Rennrad ist per Definition ein Fahrrad - und sei froh dass es so ist. Sportgeräte haben auf der Straße nicht das geringste verloren, siehe z.B. die langjährige Diskussion wo Inline-Skater fahren dürfen. Nach StVO eigentlich nirgendwo!
Um ein Radwegschild wegzubekommen braucht es keine Klage beim Verwaltungsgericht. Die Benutzungspflicht muss begründet werden, diese Begründung muss eine Stadt auf Anfrage liefern. Kann sie das nicht einfach Widerspruch gegen die Aufstellung des Schildes einreichen.
Die meisten Städte verzichten auf Nachfrage aber darauf die Benutzungspflicht zu kontrollieren, das gibt für die nämlich nur Ärger. Zur Benutzungspflicht gehört nicht nur die zumindest theoretische Gefahr auf der Straße sondern auch das Einhalten der Verwaltungsvorschriften die u.a. Mindestbreiten und eindeutige Führungen verlangen. Mittlerweile ist aber auch da angekommen dass abgesetzte Radwege eher eine zusätzliche Gefahr darstellen und es wird "angeraten" wenn möglich Radwegstreifen am Rand zu markieren und keine baulich getrennten Radwege zu bauen.