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Ich bin immer wieder erstaunt, wie wenig Radfahrer wissen, wo sie fahren dürfen/müssen.
1. Es gibt in Deutschland keine Radwegsbenutzungspflicht.
2. Man darf nicht auf Bürgersteigen fahren, es sei denn, man ist ein Kind. Dann muss (!) man auf dem Bürgersteig fahren. Ausnahme: Der Fußweg ist durch ein angehängtes Zusatzschild für Radfahrer freigeben. Es handelt sich dann weiterhin um einen Fußweg und nicht um einen gemeinsamen Fuß- und Radweg!
3. Wenn eine Verwaltung meint, dass eine Straße besonders gefährlich ist, dann darf sie einen BEGLEITENDEN Radweg als benutzungspflichtig ausschildern. Dieser muss von Radfahrer benutzt werden. Ohne wenn und aber (es sei denn extreme Ausnahmen, die dann aber ein Schieben des Rades als ein Ausweichen auf die Fahrbahn erforderlich machen).
4. Wege, die keine Straße begleiten, und dennoch ein blaues "ben.pfl. Fahrradweg"-Schild tragen, sind eigentlich Schwachsinn, da sie nicht benutzungspflichtig sein können. Das Schild soll dann wohl eher Autofahrer abhalten oder irgendwie auf Fahrradfahrer einladend wirken...
[Der scheinbare Widerspruch zwischen 1. und 3. ist bei genauem Lesen nicht vorhanden.]
Das Gericht hat nun nur darüber entschieden, dass die Regensburger einen Weg als benutzungspflichtig gekennzeichnet haben, der die Erfordernisse hierfür nicht erfüllt. Nicht mehr.
Geändert von FinP (18.11.2010 um 22:17 Uhr).
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