Zitat:
Zitat von blutsvente
Ja, fairer Prozess und so, glaube ich
Ich find´s nur immer hanebüchen, wenn die Tatsachen nicht objektiv beleuchtet, sondern "zurechtgebogen" werden.
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Der Radler selbst hat doch nix dazu gesagt. Da steht nur zum Schluß ne Bewertung des Staatsanwaltes und dass der Angeklagte selbst die Tat bedauert. Ich würde allerdings auch mal annehmen, dass der Täter im Vorfeld der Verurteilung nicht sonderlich viel Reue gezeigt hat, denn so ohne weiteres kommen die meisten Staatsanwälte nicht zu so ner Einschätzung.
Zu Tatsachen hat der RA doch gar nix gesagt. Und wenn Du am Niddaufer nicht mit ner Radlerin ohne Beleuchtung sondern mit nem Fußgänger zusammengerasselt wärest, hättest Du doch auch erwartet, dass Dein RA auf mangelnde Beleuchtung hingewiesen hätte (oder Du hättest das selbst gemacht) und ne Verpflichtung gesehen hätte, durch Licht auf sich aufmerksam zu machen. Wär aber auch einigermaßen hanebüchen, denn für Fußgänger gibt's keine Lichtverpflichtung, wohl aber für Fahrzeuge, mit kontrollierter Geschwindigkeit zu fahren, d.h. ein Hindernis zu erkennen und davor anhalten zu können.