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Alt 13.11.2010, 08:52   #23
Helmut S
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 9.776
Bei Einfuhr aus Drittländern musst Du unterscheiden zwischen

1. Zollgebühr (zwischen 0 und x Prozent) und
2. Einfuhrumsatzsteuer (19% - bin nicht sicher aber m.W.n. ist die immer Fällig)

Der erste Teil ist abhängig von der Art des Artikels (in dem Fall Fahrräder und Teile davon bzw. Zubehör).

Nachsehen kannst Du welche Sätze für DIch zutreffen unter www.zoll.de


P.S. Es gibt darüber hinaus Freigrenzen für Reisende bzw. Geschenke.
Helmut S ist gerade online   Mit Zitat antworten