das stimmt so überhaupt nicht. Wenn du die EU mit einem kaputten Gegenstand verlässt (oder dein Auto in die Werkstatt in die Schweiz bringst) und "reparieren lässt" dann musst du Zoll zahlen auf die getätigte Wertsteigerung.
Da gabs mal ein recht medienpräsentes Urteil von einem Liebhaber von englischen Sportwagen. Der hat seinen Motor in der Schweiz generalüberholen lassen, weil dort eine richtige Fachwerkstatt war. Der hat richtig bluten müssen beim Zoll und hinterher geklagt und verloren.
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