Zitat:
Zitat von Tobias23
Körperverletzung. Doping hat Nebenwirkungen.
Im vorliegenden Fall sicher weit hergeholt. In anderen Fällen (DDR-Trainer) ging es um Anabolika, und da ist es auch zu Verurteilungen gekommen.
Beliebiges Beispiel: klick
Nochmal, mein Punkt war: Bei Minderjährigen gibt es Gesetze, die müssen nur angewendet werden.
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Du meinst ja auch, dass es in dem besagten Fall weit hergeholt sei, d.h. aufgrund der Info die wir haben, gibt es IMHO erstmal wenig für einen Staatsanwalt zu ermitteln und im Falle des Verdachtes eines systematischen Dopings (worum es sich in Deinem Beispiel der ehemaligen DDR-Schwimmer handelt) durch Dealer, Trainer, Ärzte räumte ich dem Staatsanwalt durchaus eine wichtige Rolle ein.
-qbz