Was soll in diesen Fällen die Staatsanwaltschaft schon konkret veranlassen und ermitteln, solange es keine Anhaltspunkte für einen Verdacht auf systematisches Doping und Hinweise auf Dealer oder 1 betrügerischen Arzt gibt u. was sollten konkret die "strafbewehrten" Dinge sein, wenn ausser dem 1 positiven und 1 verweigerten Test in den beiden Fällen nichts weiter aufgedeckt werden kann, weil die Beschuldigten die Aussage verweigern oder lügen. (Verletzung der Aufsichtspflicht ?). Auch gelten für Strafverfahren noch deutlich strengere Kriterien für die Nachweise der Schuld als bei Sportverfahren.
Es müssen in erster Linie die Sportvereine u. Verbände konsequent sein und alle Trainer entlassen, die in Verdacht geraten, Doping zu tolerieren bzw. zu unterstützen. Aber wer und wieviel blieben übrig für die Elitesportler u. Auswahlathleten ?
-qbz
Ps. Wieviele Kinder erhalten, nebenbei gesagt, ohne Untersuchung und Indikation, d.h. auch ohne Vorliegen einer ADHS-Erkrankung, z.B. eine tägliche Ritalindosis von auf dieses Syndrom unspezialisierten Hausärzten verordnet u. die Gabe steht dem Belieben der Eltern frei.
Geändert von qbz (09.11.2010 um 21:02 Uhr).
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