Zitat:
Zitat von silbermond
Oh, wenn Du Dich zu 80% mit Arbeitsrecht beschäftigst möchte ich mich beim besten Willen nicht von Dir vertreten lassen!
Da möchte ich Dich lediglich auf Seiten der Arbeitgeber wissen!
Dann solltest Du wissen das es einen wichtigen Unterschied zwischen einem leitenden Angestellten und einem Angestellten in leitender Position - wie Arne richtig feststellte - gibt.
Für den letzteren gilt nämlich sehr wohl der Kündigungsschutz.
Heinrich
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OT: Logisch, nichts anderes habe ich geschrieben. Das ist eine Binsenweisheit. Liest du eigentlich was ich schreibe, oder versuchtst du nur Stimmung zu machen
PS: Die DTU hat keine 10 Beschäftigten, oder?