Zitat:
Zitat von didi-ffm
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Erlaubnispflichtig sind
a) Radrennen, Mannschaftsfahrten und vergleichbare Veranstaltungen,
b) Radtouren, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen (i. d. R. erst ab Landesstraße) zu rechnen ist.
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Gut, gehen wir halt zu Fuss...
(mir sind die Regularien weitestgehend schon klar. Unser EisMän hatte fast mehr Bewilligungs- und Versicherungskosten in Hundert Euro als Teilnehmer. Ich hab nur deswegen so ketzerisch gefragt, weil mir die Kleinen Dinger eh am besten gefallen und wenns sonst keiner mehr macht, dann veranstalten wirs halt im Freundeskreis und der Kurs geht nur rechtsrum zwecks einfacherem Abbiegen, oder so...)
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Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!