Zitat:
Zitat von RolandG
Das ist in mehrerer Hinsicht Unsinn. Weder werden bei einem solchen Unfall (!) Mordmerkmale erfüllt noch kann man überhaupt daran denken, dass ein Lokführer willentlich einen Menschen überfährt. Anscheinend hast Du weder vom Strafrecht noch von Bremswegen Ahnung. 
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zumal er nicht mal auf den gleisen stand, sondern "....vom Sog des nicht bremsenden Zugs auf die Gleisanlage geschleude...rt..." wurde. dafür kann nur kein lokführer der welt was.