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Alt 24.10.2010, 12:31   #33
Jahangir
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Ausdauerjunkie Beitrag anzeigen
Andererseits, wenn ich jemandem eine Rechnung stelle und der meint, zahlen zu können, was ihm richtig erscheint, würde ich den Restbetrag anmahnen (+ Mahngebühr) und nach erfolglosem Versuch dessen gleich online einen Mahnbescheid (Kosten) beantragen.
Zunächst mußt du dir sicher sein, daß er nicht im Recht ist, diesen Betrag fordern zu können.
Die Mahngebühr kannst du schon vergessen, wenn derjenige mitteilt, dass er außergerichtlich nichts mehr zahlt und dir den Rechtsweg empfiehlt.

Was den Mahnbescheid betrifft, so what. Widerspruch dagegen läuft mit einem Formular, dass man nur ankreuzen und unterschreiben muss.

Gerade bei Telefongesellschaften kommt auf einen Widerspruch nicht mehr viel und man kann sich mit denen bei der Hälfte einigen. Die wissen nämlich, wieviel mehr Arbeit eine Klage macht!
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