Andererseits, wenn ich jemandem eine Rechnung stelle und der meint, zahlen zu können, was ihm richtig erscheint, würde ich den Restbetrag anmahnen (+ Mahngebühr) und nach erfolglosem Versuch dessen gleich online einen Mahnbescheid (Kosten) beantragen.
Zunächst mußt du dir sicher sein, daß er nicht im Recht ist, diesen Betrag fordern zu können.
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