Zitat:
Zitat von Jahangir
Du schreibst dem, dass du nur 240,- zahlst und er dich wegen dem Rest verklagen kann, wenn er lustig ist. Dass wird kaum geschehen. Wenn du ADAC+ Mitglied bist, dann hast du doch auch eine Verkehrsrechtsschutz, oder? Die solltest du in diese Sache in Anspruch nehmen und dem Typ alles über einen RA mitteilen. Spart ohnnötige Briefwechsel!
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OK, ich mache das so.
Sollte ich erst beim Verbraucherschutz nachfragen, was die für angemessen halten, die Lücke zwischen meinen 240 und den 420 die erhaben will ist ja nicht klein...???
Verkehrsrechtschutz ist da meines Wissens nicht drin, aber ich werde nachfragen.
Ich werde dann mal weiter berichten...