Zitat:
Zitat von Helmut S
Was das Strafmaß "lebenslänglich" anbelangt: Hier bin ich nicht dafür. Ein Bestrafter muss die Gelegenheit haben eine Strafe zu verbüßen. Hat er das nicht, denke ich das wäre wohl Verfassungswidrig und nicht haltbar. Nicht mal bei Mord ist eine "echte" lebenslängliche Freiheitsstrafe üblich. Die lebenslängliche Freiheitsstrafe ist auf unbestimmte Zeit aber mind. 15 Jahre. Und das ist schon ne explizite Ausnahme.
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ich denke, bei "strafe"/"strafmaß" muss man zum einen unterscheiden zwischen "haftstrafe" (= knast / geldstrafe ?) und berufsverbot.
es gibt ne menge leute, die aus den verschiedensten gründen (meist krankheit) ihren beruf nicht mehr ausüben können/dürfen. das ist viel "ungerechter". aber das ist so.
zum andern
wer wird bestraft; am härtesten müssten imho dopingärzte bestraft werden; dann haben wir noch trainer, den athleten, manager ......
Zitat:
Zitat von Helmut S
Strafrechtliche Konsequenzen müssen in das System der versch. "Strafmaße" passen. Ein lebenslanges Berufsverbot tut das m.E. nicht. Für viele ist der Sport nach so einer Tat das einzige was ihnen bleibt. Ich denke das wäre töricht den Menschen das zu nehmen. nehmt ihnen Titel und Rekorde. Aber nehmt ihnen nicht lebenslang die Möglichkeit der freie Entscheidung. Ich denke das ist (menschen)unwürdig.
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niemanden muss "der sport verboten" werden.
aber ein verbot, an wettkämpfen teilzunehmen, was soll daran so schlimm sein? (bei einem betrüger)
(eine abgemilderte form könnte der start ausßer konkurrenz sein)