Zitat:
Zitat von sybenwurz
Interessanterweise schreibt die SAZ ausserdem, dass Cervélo auch bereits verkaufte Fahrräder bzw. Rahmen zurückrufen und die Besitzer mit dem vollen Kaufpreis entschädigen muss, sofern diese dies und keinen adäquaten Ersatz wünschen...
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Und wenn man wünscht, seinen Rahmen zu behalten? Es kann ja kaum sein, dass das Rad dann von der Polizei abgeholt wird.
Stefan