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Alt 12.10.2010, 15:26   #1426
hazelman
triathlon-szene.de Autor
 
Benutzerbild von hazelman
 
Registriert seit: 02.07.2007
Ort: Titanspeicher Mittelhessen
Beiträge: 6.278
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
"Nulla poena sine culpa" – keine Strafe ohne Schuld. Das ist ein wichtiger Rechtsgrundsatz.
Grüße,
Arne
Stimmt, aber was Doping angeht gilt eben "strict liability".

Das besagt zusammengefasst: Wenn ne körperfremde Substanz im Blut gefunden wird, die auf der Liste steht & für die der Grenzwert (bei Clenbuterol ist es wohl der Nachweis überhaupt) überschritten ist, dann greift eine Beweislanstumkehr. D.h. dann muss der Athlet beweisen, dass er NICHT gedopt hat!

Ja, das Prinzip der strict liability ist rechtsstaatlich bedenklich, keine Frage. Aber wenn man "in dubio PRO reo" anwenden würde und der Anklage einen positiven Dopingbeweis abfordern würde, könnte man die Dopingbekämpfung gleich lassen.
hazelman ist offline