Hab mal das Urteil in Sachen WTC / Ferropolis überflogen. Danach wäre wohl auch die Marke Ironkids geschützt und jeder der den Begriff verwendet, kann wegen Verwechslungsgefahr auf Unterlassung in Anspuch genommen werden.
Da habe ich dann aber schon Zweifel. Der Begriff Ironkids im Zusammenhang mit Triathlon dürfte älter als die WTC und deren Marke sein. Weiter sehe ich keine Verwechslungsgefahr, weil es sich im Zusammenhang mit Kinderveranstaltungen um eine Allerweltsbezeichnung handelt. Aber von Markenrecht habe ich echt null Ahnung. Ich weiß nur, dass auch andere Veranstaltungen den Namen Ironkids verwenden und eine Klage für die WTC gegen den Veranstalter eines Kindertriathlons mit dem Namen Ironkids ein gewaltiger Schuß nach hinten wäre. Abgesehen davon, dass der Streitwert sich im Bereich von Euro 500,00 bewegen dürfte. Nur, beim LG Hamburg ist alles möglich, die würden auch da einen sechstelligen Betrag ansetzen und die Verletzung von Markenrechten feststellen. Deswegen besser nix mit Ironkids.
Dass Ferropolis gegen Markenrechte der WTC verstieß, war aber wirklich offensichtlich. Die Verwechslungsgefahr war bei dem ersten Logo und der Bezeichnung IRONTOWN mit Händen zu greifen.
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