Zitat:
Zitat von glaurung
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Wie ist das eigentlich? Besteht grundsätzlich die Pflicht, als Radler den Radweg zu nutzen, falls einer da ist, obwohl auf der Strasse nicht ausdrücklich ein Verbotsschild für Fahrradfahrer steht?
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Überall wo
dieses Zeichen steht muss jeder Radfahrer den Weg, solange es zumutbar ist, nutzen.
Zitat:
Zitat von glaurung
Und mit welchem Recht können Bauern Radwege so dermassen vollsauen, dass sie einem schlammigen Feldweg ähneln?
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Das habe ich mich auch schon gefragt. Wenn du ne Schaufel Dreck aus dem Auto auf die Straße wirfst, kannst du bestraft werden. Ob es da für Bauern eine Sonderregelung gibt, weiß ich nicht. In Zeitalter des Kärchers können die doch ihre Reifen säubern bevor sie wieder auf die Straße fahren.
Soweit der Radweg wirklich schlammig verschmutzt ist, wäre es für mich nicht zumutbar, diesen zu nutzen.
Aber der Begriff der Zumutbarkeit ist wohl schwer Auslegungssache.