Zitat:
Zitat von Volkeree
Wenn dann beide die gleichen Steuern zahlen, frage ich mich, warum meine Kollegen mit Steuerklasse 3 nur die Hälfte (oder weniger) an Steuern auf der Abrechnung haben.
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Das wird am Jahresende beim Einkommenssteuerjahresausgleich aufgerechnet.
Dein Kollege erhält quasi jeden Monat nen kleinen "Kredit" vom Finanzamt. Wenn er aber nicht aufpasst oder wenig abzugsfähige Kosten hat, wird er Steuern nachzahlen dürfen.
Nochmal: Die Höhe der
letztendlich zu zahlenden Steuern ist unabhängig von der Steuerklasse.
Ehepaare können ggf. (bei günstiger Verteilung des EK auf dei Partner) vom Ehegattensplitting steuerlich profitieren.
Eltern können ggf. (bei passenden EK Verhältnissen) durch den Kinderfreibetrag steuerlich profitieren.