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Die Frage die ich mir stelle ist die Differenzierung Berufsunfähig und Erwerbsunfähig. Bei einem Bandscheibenvorfall und einer ärztlichen Feststellung nicht mehr als 20 kg zukünftig heben zu dürfen ist es bei einem Maurer wohl klar, dass eine BU vorliegt. Aber bei einem IT-Kaufmann eher weniger wahrscheinlich.
Die Bedenken sind doch oft etwas abzuschließen, um im evtl. Fall der Fälle zu erfahren, das bei Krankheit xy doch keine Leistung erfolgt.
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nix
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