Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Willst Du damit ausdrücken, dass Geringverdiener einen grundsätzlichen Ausgleichsanspruch gegenüber Besserverdienern haben?
(Wäre prima!  )
Grüße,
Arne
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Ja, haben sie, wenn der eine ein Mann ist und der andere eine Frau und es zur Scheidung kommt. Das nennt sich dann Aufstockungsunterhalt. Der ist gesellschaftlich gewollt und findet sich demzufolge auch in den entsprechenden Gesetzestexten.
So ein Denken und Handeln gibts in unserer Gesellschaft also durchaus.
(PS: Für Heiratswillige: Das ist übrigens einer der wenigen Punkte, die man mittels eines Ehevertrags sicher, d.h. ohne Gefahr zu laufen, etwas sittenwidriges im Vertrag zu haben, ausschließen kann (und sollte).)