Zitat:
Zitat von Willi
Lt. Bundesdatenschutzgesetz ist eine aktive Zustimmung des/der Betroffenen erforderlich, wenn personenbezogene Daten (z.B. Anschrift) weitergegeben werden - was IMHO hier der Fall wäre. Genau diesen Handel wollte Gesetzgeber damit verhindern.
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Wenn man nicht so dumm ist, die Adressen den Verlagen zu geben, dürfte das wohl nicht das Problem sein. Die Adressverwaltung (und wohl auch der Versand) muss beim Verband liegen, der einen Dienstleister damit beauftragen kann.