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Wenn jemand verletzt ist, soll er (sie) auch den zustehenden Schadensersatz bekommen.
Schlimm sind doch die ganzen HWS- Geschichten bei Auffahrunfällen. Das Auto hat sich kaum bewegt, aber der Fahrer hat ein schweres HWS. Darüber kann man sich aufregen, aber nicht wenn jemand vom Rad geschossen wird und dann "nur" Prellungen hat.
@Kathrin
Hoffe die Blessuren werden nicht schlimmer und du bist bald wieder alles los.
Ich frage mich aber auch, ob es bei einer ganz klaren Rechtslage eines Rechtsanwalts bedarf. Ich würde mich wegen der Schmerzensgeldpauschale im Internet schlau machen, 200 € draufrechnen und zusammen mit dem Kostenvoranschlag fürs Rad bei der Versicherung einreichen. Entweder geht die Versicherung daruaf ein oder zieht etwas vom Schmerzensgeld ab oder blockiert ganz. Dann kann man ja immer noch zum RA gehen.
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