Zitat:
Zitat von Meik
Nicht?
Bei meinem Autounfall letztes Jahr musste ich auch für die Krankenkasse eine extra Unfallmeldung einreichen. Die KK ist Vorleistungspflichtig, kann sich aber ggf. ja das Geld vom Unfallgegner sofern der schuld ist zurückfordern.
Die Zuzahlungen sind von der Ursache unberührt, ich musste das gleiche drauflegen als wenn mir die Zähne so abgebrochen wären. Teures Vergnügen bei Keramikkronen. 
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Nö, habe ich nicht angegeben, meine ich - zumindest was die Krone angeht.
Aber Du hast recht - teurer Spass das Keramik Zeug...