ich behaupte dass es schwierig wird das ganze rechtssicher durchzusetzen, da die verhältnismäßigkeit der beschlagnahme zur verhinderung der fortsetzung ordnungswidrigen verhaltens nicht gegeben sein dürfte...
allerdings wurden in bayern auch schon motorräder beschlagnahmt wenn jemand in einem bestimmten gebiet mit einer zu hohen geschwindigkeit (fahrverbot) genmessen wurde
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
Geändert von noam (28.08.2010 um 23:32 Uhr).
Grund: spontane rechtschreibschwäche beseitigt :)
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