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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Jan Ullrich und sein Rückzug aus der Öffentlichkeit
Thema
:
Jan Ullrich und sein Rückzug aus der Öffentlichkeit
Einzelnen Beitrag anzeigen
25.08.2010, 16:00
#
75
arist17
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von
kullerich
Glaube ich nicht - Betrug von 1997 ist verjährt (dude, solltest du wissen, oder ?
), falls die Anklage überhaupt zugelassen würde. Und wenn es zur Verhandlung käme, kann man der Telekom (als Hauptsponsor hier nur genannt) auch durchaus die Frage stellen, ob sie wirklich erwarten können, die einzige Jungfrau (ungedopt) in dem Puff (Radsport) zu bekommen? Dass JU sich den Terz nicht geben will, ist vielleicht nachvollziehbar, aber soooo klar meines Erachtens nicht.
Gruß
kullerich
aber
Zitat:
Zu den Fakten. Das Hamburger Abendblatt titelt: "Jan Ullrich - ausgebrannt und abgestraft" und schreibt:
Im Zuge des Verfahrens aber habe er [Ullrich] Frankes Behauptung nicht mehr bestritten, vor vier Jahren 55.000 Euro an Fuentes gezahlt zu haben, "der als Gegenleistung jedenfalls Erythrozytenkonzentrat aus dem Blut des Klägers hergestellt habe", so das Gericht.
Weiter heißt es:
Mittelfristig könnte Ullrich der Urteilsspruch noch mehr kosten als Ansehen und Prozessgebühren. Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt seit mehr als einem Jahr wegen des Verdachts einer falschen eidesstattlichen Versicherung, in der Ullrich beteuert hat, keinen Kontakt zu Fuentes gehabt zu haben... Das Strafgesetzbuch sieht für solche Fälle bis zu drei Jahre Haft vor
.
und
Zitat:
Die
Strategie der Doping-Verfolger scheint aufzugehen:
1. Schritt: Ein des Dopings verdächtiger Athlet wird nicht vor ein Sportgericht seines Sportverbandes zitiert, sondern vor ein ordentliches Gericht. Hier drohen nicht die Sanktionen des Sports, sondern das Strafgesetzbuch. Voraussetzung hierfür ist der Verdacht auf eine Straftat, zum Beispiel Betrug, Steuerhinterziehung oder, wie bei Armstrong, die missbräuchliche Verwendung öffentlicher Gelder zu Dopingzwecken.
2. Schritt: Der angeklagte Sportler wird vereidigt. Falschaussagen haben nun erhebliche Konsequenzen, zum Beispiel Gefängnisstrafen.
3. Schritt: Der Sportler wird vor Gericht zu Dopingvergehen befragt. Zeugen aus dem Umfeld des Sportlers werden ebenfalls vereidigt und befragt.
edit: aus arnes kolumne, zum vorgehen in usa
arist17