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Sicher würde zur Ursachenforschung /- ermittlung die Stellung einer Strafanzeige (wg. Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen) bei Polizei / StA beitragen.
Ein Anfangsverdacht scheint m.E. gegeben.
Es könnten Unterlagen (z.B. Probenahmeprotokolle u.ä.) sichergestellt und unabhänig ausgewertet werden.
Ein unabhäniges Ergebnis wäre für alle (auch für den Veranstalter) hilfreich.
Da es sich um ein Antragsdelikt handelt, muss der erste Schritt von einem Betroffenen / Geschädigten erfolgen.
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