Zitat:
Zitat von KalleMalle
Habe dazu nochmal nachgeschaut und Folgendes gefunden:
Die Kostenverteilung ist über die sog. Endlagervorausleistungsverordnung geregelt.
Dort steht, daß der Aufwand für ein Endlager zu 96,5% vom Vorleistungspflichtigen zu tragen ist. Vorleistungspflichtig ist, wer eine Genehmigung für den Bau eines AKW bekommen hat - also die Energieversorger.
Als Aufwand sind die Kosten für - die anlagenbezogene Forschung und Entwicklung
- den Erwerb von Grundstücken und Rechten
- die Planung
- die Erkundung
- die Unterhaltung von Grundstücken und Einrichtungen
- die Errichtung, die Erweiterung und die Erneuerung
genannt.
Mit anderen Worten: Die Energieversorger sind nicht nur beteiligt sondern sie bezahlen alles.
Wird wohl mal Zeit bei einigen Zeitungsredaktionen und Parteivorsitzenden etwas genauer nachzufragen. 
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Soweit so gut:
Aber ob das auch wirklich so gemacht wird, weis ich nicht.
Lässt doch die Verordnung in § 3 ein "Schlupfloch" offen.
Da heißt es nämlich: "Die Vorleistungen
können erhoben werden, wenn ..."
Außerdem bedeutet Unterhaltung nicht zwangläufig auch Sicherung im Sinne von Sicherheitsgewährleistung. Würde mich nicht wundern, wenn es noch weitere Kostenpositionen gäbe, die dort nicht explizit aufgeführt sind. ..
Und was ist mit den Kosten, die nun das "angeteste", defekte Endlager Asse II verursachen wird??
Bzw. was ist wenn Gorleben ebenfalls nicht als Lagerstätte geeignet ist. Wer trägt dann dort die Kosten.
B.t.w. Das vom Atomgesetz für den Betrieb von AKWs in Deutschland eigentlich zwingend vorgeschriebene Endlager gibt es bis heute nicht - auch nicht in Gorleben.
Ob die
Endlagervorausleistungsverordnung dort überhaupt richtig "greifen" kann
