Hallo, zusammen!
Gerade habe ich mir die Startbedingungen vom obigen Triathlon durchgelesen und nun habe ich an Euch die Frage, ob der Veranstalter sich komplett aus der Haftung durch folgendes Statement stehlen kann:
Die teilnahmebedingungen sind ja bekannt. 1000m schwimmen, 40.000m radfahren und 10.000m laufen. mitmachen können nur hobbysportler ohne starterpass. die teilnahme am triathlon-ratingen findet auf eigene gefahr hin statt.
für ärztliche versorgung ist nicht gesorgt. die mitnahme eines handys ist – für alle fälle – daher ratsam.
Was ist denn wenn es Stürze auf der Radstrecke oder Schwächeanfälle von Ungeübten auf der Laufstrecke gibt.
Oder jemand mit seinem Leben kämpfen sollte.
Ist der Veranstalter durch diese einfache Floskel aus aller Haftung befreit?
Wer sich von Berufswegen mit dem Recht auskennen sollte, der möge sich dazu bitte mal zu Wort melden!!
