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2. evtl. kommt es zu einer Verhandlung. Der gegnerische Anwalt wird sicherlich einen Internetzugang habe. Ob dein öffentliches Schuldeingeständnis sonderlich förderlich für die Verhandlung ist, kannst du selbst beurteilen.[/quote]
Also so wie ich den Unfallhergang lese gibt es an der Schuldfrage eh nichts zu rütteln! Beim Abbiegen entgegenkommendes Fzg. nicht passieren lassen. Da kannst dir den Anwalt wirklich sparen.
Gute Besserung und viel Erfolg
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