Zitat:
Zitat von Meik
Stimmt, aber die Leistung - den möglichen Start - stellt der Veranstalter ja bereit. Wenn man den nicht nutzen will/kann ... Leistungsverweigerung trotz Zahlung liegt ja nunmal nicht vor.
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Doch genau darum geht es gerade. Der Veranstalter
verweigert die Leistung, (aussprechen eines
Startverbotes) in diesem Fall wollte die Starterin
notgedrungen sogar nur die Give-Aways in Anspruch nehmen,
trotz Zahlung