Zitat:
Zitat von faulenzer
Also bleibt nur der zweite Satz
"aus für ihn wichtigem Grunde Anmeldungen zurückzuweisen bzw. Startverbot zu erlassen"
Mag also der "versuchte" Betrug ein wichtiger Grund sein,
dann kann er ein Startverbot aussprechen. Von einer
Vertragsstrafe in Höhe der Startgebühr steht da aber nichts.
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Der wichtige Grund lag wohl in der Meinungsäußerung darüber hier im Forum.