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Alt 16.07.2010, 15:13   #80
Meik
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Registriert seit: 28.01.2007
Ort: Rhede
Beiträge: 8.776
Zitat:
Bis 30. April 2010 besteht für die Teilnehmer ein Rücktrittsrecht ... Nach diesem Datum erfolgt keine Erstattung mehr.

Ein Startplatztausch ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlung erhalten beide Athleten ein lebenslanges Startverbot beim Challenge Roth.
Drei Mausklicks auf der Challenge-Seite

@FinP: Was ist daran nicht zu verstehen? Absicht ist ein geplanter Betrug der noch nicht durchgeführt wurde. Aushang Startplatz zu verkaufen ist Absicht, hat man den verkauft ist es vollzogener Betrug - oder wie auch immer man das juristisch korrekt nennt.

Bevor man Rücktreten oder seinen Startplatz verkaufen will oder was auch immer empfiehlt es sich vorher in die Bedingungen zu gucken oder den Veranstalter zu fragen. Aber hinterher meckern ist ja auch einfacher.

Einen Thread "Was sollen diese dämlichen Bedingugen" hätte ich verstanden, aber die zu unterschreiben und hinterher zu meckern dass sich der Veranstalter selber daran hält ...
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