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Weh tut die Zeit, die für Verkehrsschulungen aufzuwenden ist oder Fahrverbot. Mehr als 40 auf der BAB zu schnell und das Fahrverbot ist da, im Wiederholungsfall schon bei mehr als 25 zu schnell. Da kann man ansetzen oder bei weiteren Sanktionen,d die aber erst eingeführt werden müßten, wie z.B. Sozialdienst. Fänd ich interessant, den Vorstandvorsitzenden mal als Schülerlotsen oder beim Rasenmähen im Kindergarten zu erleben. Unbegrenzt heizen ist jedenfalls auch gegenwärtig nicht möglich (wenn man erwischt wird).
Die Bußgelder einkommenabhängig zu gestalten ist unpraktikabel, weil im Massenverfahren jedesmal das Einkommen ermittelt werden müßte. Das ist bei Selbständigen nur anhand des Steuerbescheides möglich, bei "Reichen" wegen des variablen Einkommens wohl auch, wenn sie angestellte Geschäftsführer sind. Wegen des Steuergeheimnisses kann da aber nicht mal eben auf dem kleinen Dienstweg geschehen. Nach meiner Kenntnis sind Bußgelder in keinem europäischen Land einkommensabhängig, auch in der Schweiz nicht, wohl aus dem gleichen Grund. Vielleicht können die Schweizer hier uns da mal kurz helfen. Teurer ist's im Ausland allemal und auch dort finden weiterhin Regelverstöße statt.
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