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Die Probleme bleiben:
1. Das Ordnungswidrigkeitenrecht trifft alle gleich und das ist ungerecht. Es werden pauschal Strafen verhängt, die dem einen richtig weh tun, dem anderen nicht mal kratzen. Die verhängten Strafen sind darüberhinaus recht willkürlich festgelegt.
2. Die Strafen erzielen nicht die Wirkung (nämlich Verbesserung der Sicherheit im Verkehr mittels Verkehrserziehung), die sie haben sollten.
Lösungsvorschläge:
Entweder sollten, wie im Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten mit Tagessätzen bestraft werden (zu 1) und/oder solche Strafen ausgesprochen werden, die dem Bestraften zur Regelbefolgung ermuntern (mir fehlt ein besseres Wort). Also:
Empfindlicher Entzug der Fahrerlaubnis bei Verkehrsdelikten. Ist doch wie in der Kindererziehung - die Strafe sollte mit der Tat zu tun haben. Fahre ich nicht verantwortungsvoll und regelgerecht, dann darf ich halt erstmal nicht mehr fahren.
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