"§4 Identifizierbarkeit des Teilnehmers
...
3. Die Startnummer ist während des Radfahrens auf dem Rücken, während des Laufens auf der Vorderseite des Körpers zu tragen und hat jederzeit gut sichtbar, also unverdeckt und ungefaltet zu sein. Das Tragen der Startnummer ist während des Schwimmens nicht gestattet. Eine Zuwiderhandlung kann mit einer gelben Karte gemäß § 12, oder in besonders schweren Fällen auch mit einer Disqualifikation, geahndet werden. ..."
Quelle:
http://www.ironman.de/dokumente/race...stimmungen.pdf
Wann und in welcher Art und Weise sie angezogen wird, ist demnach egal.
Gruß A.