Zitat:
Zitat von werner
Das kann ja wohl nicht Dein Ernst sein?
Goodwill hin oder her, wenn die Veranstaltung genehmigt und die Strecke gesperrt ist (darüber wird es wohl einen Vertrag mit dem Veranstalter geben), dann hat da kein Auto was zu suchen. Ich könnte es nachvollziehen, wenn die Stadt auf Druck der Autofahrer/Anwohner mal sagt, wir wollen hier keinen Ironman mehr. Solange sie es aber genehmigt, handelt man den Athleten gegenüber unverantwortlich, wenn die zugesagte Streckensperrung nicht gewährleistet ist.
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In der Ausschreibung steht:
Es gilt die Straßenverkehrsordnung.
Eine teilweise oder vollständige Straßensperrung bezieht sich meist nur auf den Verkehr in Wettkampfrichtung. Manche Kreuzungen werden dann noch von Polizeibeamten geregelt. Streckenposten haben keinerlei Einfluß auf die StVO. Deshalb gilt an allen normalen Kreuzungen auch nach wie vor "rechts vor links" bzw. die jeweiligen Verkehrszeichen.
Ich selbst habe als Augenzeuge beim Triathlon in Tutzing einen Unfall eines Radfahrers mit einem Auto erlebt. Der Teilnehmer hatte auch die Einstellung "Ich bin Triathlet und habe immer Vorfahrt". Genau diese Einstellung verursacht in Oberbayern die Probleme überhaupt noch Genehmigungen für Triathlonveranstaltungen zu bekommen.
Ich finde viele hier sollten mal ihr persönliches Wertesystem neu kalibrieren.