Ich als KR würde dich damit heimschicken, denn gemäß Sportordnung geht es nicht um die exakte Einordnung der Beschädigung bzgl. sicherheitsrelevant bei Stürzen etc.
Man kann von einem KR nicht erwarten, dass er Sachverständiger für sowas ist und das in jedem Fall todsicher einordnen kann. Daher die eindeutige Regel:
G.5 Radhelm
Bei allen Wettkämpfen ist ein radsportspezifischer Helm mit geschlossenem Kinnriemen zu tragen, dessen Aufbau den Bestimmungen eines anerkannten Prüfinstituts entspricht und der folgende Bedingungen – festzustellen durch eine Sichtprüfung - erfüllt:
- korrekter Sitz auf dem Kopf
- keine Beschädigungen aufweisen
- unbeschädigte, nicht dehnbare Halteriemen, die an mindestens drei Stellen mit der Schale verbunden und die mittels Sicherheitssystem (nicht Klett o. ä.) schließbar sein müssen.
Während des Wettkampfes ist der Helm vor der unmittelbaren Aufnahme des Rades bis zum Abstellen desselben in der Wechselzone geschlossen zu tragen.
Und genau aus diesem Grund habe ich meinen Helm ausgetauscht, auch wenn ich persönlich nicht glaube, dass diese Stelle sicherheitsrelevant ist. Auf der anderen Seite weiß ich aber auch nicht, wie weit dieser Riss die mittels der In-Mold-Technik auch durch die Außenschale produzierte Sicherheit einschränkt, wenn sich dieser erste Riss beim Sturz in die sicherheitsrelevanten Bereiche ausdehnt.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
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