Zitat:
Zitat von TOMTOM
Das sollte man selbst mit Hauptschulabschluss merken.
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Spar dir doch einfach solche Bemerkungen.
Ob man das hätte merken oder nicht, sei hier mal dahin gestellt. Er hat ein Notebook gekauft, welches defetk ist und nicht nicht so angeboten war.
Ich sehe diese Möglichkeiten:
1.
Meldung an ebay. Diese gehört dazu wird aber sicherlich nichts bringen.
2.
Der Weg zum Rechtsanwalt kostet reichlich Kohle. Das bingt dann nur etwas, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat. Die haben auch häufig Selbstbeteiligungen von 100 oder 200 Euro. Was ein RA letztlich für den Satz, den die Versicherung zahlt, tut, muss man dann sehen.
Ich habe mich neulich an einen Wirtschaftsanwalt gewandt, weil ich ein Problem mit der Deutschen Bank habe. Beim Streitwert von 3500 Euro hat er mich, wohl sehr freundlich, ausgelacht.
3.
Strafanzeige wegen Betrugs. Unterm Strich sehe ich da zwar auch keine Erfolgsaussichten, Ärger bekommt er deshalb aber auf jeden Fall. Tatbestandsmäßig sehe ich den Betrug erfüllt, ihm wird man den Vorsatz aber wohl nicht nachweisen können, bzw. er wird sich da recht einfach rausreden können.
Wenn du nicht zum RA gehst, würde ich damit auf jeden Fall mal drohen.
Diesbezüglich würde ich mich auch direkt an das zuständige Fachkommissariat wenden. Je nachdem wie fit du in solchen Sachen bist, kannst du das auch selber schreiben und an deine Polizei (oder direkt an die, wo der Verkäufer sitzt, die sind zuständig) weiterleiten. Dies aber am Besten vorher telefonisch absprechen.
Volker