tomtom,
voellig ueberfluessiger beitrag.
bei einem drei jahre alten notebook fuer 350€ kann man selbstredend mit voller funktionstuechtigkeit rechnen, das hat mit naivitaet nichts zu tun.
einen anwalt zu bemuehen ist auch nicht "laecherlich" und sollte keine "nerven kosten", sondern diese beruhigen.
die rechtslage sieht eindeutig aus. doch es bleibt die gefahr, dass der verkaeufer nicht genug geld hat, um streitigkeitskosten zu zahlen.
dude
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