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Ich habe jetzt nochmal eine schärfere Mail geschrieben:
Sehr geehrter Herr Notebookverkäufer,
ob sie das Notebook beim Zweitbieter loswerden, kann mir eigentlich egal sein.
Es bleibt festzuhalten, daß das Notebook nicht der Artikelbeschreibung entspricht.
In der Artikelbeschreibung stehen u.a. folgende Eigenschaften:
- 15` TFT Aktivmatrix ( 1400 x 1050 ) -
Das Notebook ist voll funktionstüchtig
Das Bild ist zwar völlig ok
Bei der vom Hersteller und von ihnen beschriebenen Auflösung von 1400 x 1050 ist auf dem Display keinerlei
Text mehr erkennbar.
Ihre Aussage, des "für mich nicht ganz zufriedenstellend " bezieht sich vermutlich auf eine Auflösung von 640 x 480 oder 800 x 600. Dieses wird in der Artikelbeschreibung jedoch nicht erwähnt und für diese Auflösungen ist das Notebook auch nicht gedacht oder vorgesehen.
Ich biete ihnen hiermit nochmals eine Rückabwicklung des Geschäftes an, bei der ich die Portokosten trage.
Dies ist ein Entgegenkommen meinerseits um die Sache etwas zu beschleunigen, da ich wirklich auf ein funktionierendes Notebook angewiesen bin.
Sollten sie dieser Rückabwicklung erneut nicht zustimmen, sehe ich mich leider gezwungen den Artikel
wegen falscher Artikelbeschreibung bei Ebay zu melden und einen Anwalt hinzuzuziehen.
Daß das Anzeigeproblem nichts mit einem Treiber zu tun hat, sondern durch einen Defekt an der Hardware hervorgerufen wird,
habe ich ihnen ja bereits erläutert.
Das ihr Service Techniker sie in der Angelegenheit falsch beraten hat, ist zwar bedauerlich oder Pech,
kann aber nicht zu meinem Problem erklärt werden.
Da sie ja des öfteren defekte Notebooks veräusseren, hoffe ich auf ein Einsehen ihrerseits und eine zügige Rückabwicklung.
Mit freundlichen Grüßen
Ocean
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