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Für meine Begriffe ist der Haftungsausschluss absolut in Ordnung;- es geht dir ja aber nicht um Garantie oder Gewährleistung, sondern darum, dass das Ding nicht richtig beschrieben ist, bzw du getäuscht wurdest.
Darauf deutet auch hin, dass der Verkäufer das Ding nicht zurückhaben will. Wenn mir so ein "Fehler" unterlaufen würde, würde ich sogar die Rücksendung übernehmen.
Ich würde also, wenn die Sache mit dem Zweitbieter nicht klappt, direkt zum Anwalt gehen und keine weitere zeit verschwenden.
Kann sein, dass du dann noch nen Gutachter beauftragen musst, der die Sache beurteilt, wenns hart auf hart geht.
Insgesamt schlecht, wenn du keine Rechtschutzversicherung hast, weil sich die Geschichte leicht teurer aufschaukeln kannst als das Ding wert ist, aber wenn der Typ auf zartes Streicheln nicht reagiert oder Einsicht zeigt, hilft halt nur die Brechstange...
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Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!
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